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Teilnahmebedingungen zur Aktion „Kinderwünsche erfüllen“

Teilnehmer:innen

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnort in Bottrop, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und den folgenden Teilnahmebedingungen zugestimmt haben. Das Alter des zu beschenkenden Kindes kann hiervon abweichend von 0 – 18 Jahren liegen.

Die Teilnahme an „Kinderwünsche erfüllen“ erfolgt unentgeltlich. Teilnehmer:innen müssen lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu den Webseiten mit der Aktion tragen. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung oder einem Produktabschluss. Zur erfolgreichen Teilnahme an der Aktion ist es erforderlich, dass die Personenangaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.

Teilnahmezeitraum

Die Phase der Wunscheinreichung startet am 01.11.2026 und endet am 11.12.2026.

Die Möglichkeit der Wunscherfüllung endet am 12.12.2026 um 24:00 Uhr.

Bewerbungsphase

Teilnehmer:innen, die einen Wunsch einstellen, sind verpflichtet, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Alter und den Namen des zu beschenkenden Kindes anzugeben .

Bei der Wunscheinstellung sollte es zu dem Wunsch eine Kurzbeschreibung geben, sowie dargestellt werden, warum das Kind unterstützt werden sollte. Das Geschenk sollte den Wert von 50 Euro nicht überschreiten.

Alle eingestellten Wünsche werden vor ihrer Veröffentlichung durch die Sparkasse Bottrop auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen geprüft. Die Sparkasse Bottrop behält sich vor, Wunschprojekte im Falle unrichtiger Angaben oder aus einem sonstigen wichtigen Grund gegebenenfalls nicht zuzulassen.

Die Freischaltung der geprüften Wünsche erfolgt an Arbeitstagen innerhalb von 48 Stunden nach der Einstellung. Eine Mehrfachteilnahme im Sinne der Eingabe mehrerer Wünsche für ein Kind ist nicht erlaubt.

Wunscherfüllung

Bei der Wunscherfüllung gibt die Person ihren Namen, Vornamen, ihre E-Mail-Adresse und ihre Mobilfunknummer an. Die Mobilfunknummer wird ausschließlich zur verbindlichen Bestätigung der Wunscherfüllung und nicht zu Werbezwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Das Geschenk muss mit dem Namen des beschenkten Kindes versehen werden und kann dann direkt in einem der BeratungsCenter der Sparkasse Bottrop abgegeben oder an die Sparkasse Bottrop, Stichwort Aktion „Kinderwünsche erfüllen“, Pferdemarkt 8, 46236 Bottrop spätestens bis zum 15.12.2026 verschickt werden.

Nach Ablauf der Aktion werden die Geschenke am Dienstag, den 16.12.2026 in der Zeit von 14:00 bis 16:30 Uhr im S-Punkt, Schützenstr. 13, 46236 Bottrop an die Kinder bzw. Erziehungsberechtigten durch Legitimation übergeben. Die Empfänger nicht abgeholter Geschenke werden im Nachhinein benachrichtigt und es wird ein individueller Abholtermin vereinbart.

Durch die Teilnahme an der Aktion „Kinderwünsche erfüllen“ erklärt sich der Teilnehmende mit allen enthaltenen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.

Verstoßen Teilnehmer:innen gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich die Sparkasse Bottrop das Recht vor, diese Teilnehmer:innen von der Aktion auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer:innen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.

Haftung

Die Sparkasse Bottrop haftet nicht für die Verfügbarkeit der Plattform. Die Sparkasse Bottrop kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die Sparkasse Bottrop übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare.

Datenschutzbestimmungen

Erziehungsberechtigte geben für die Teilnahme ihre Adresse, ihre vollständigen Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.

Diese Daten werden von der Sparkasse Bottrop ausschließlich zur Durchführung der Aktion, insbesondere zur Benachrichtigung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder für die werbliche Ansprache genutzt. Daten werden weiter gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Die Sparkasse Bottrop behält sich das Recht vor, in den Medien (z.B. Zeitung) und auf der eigenen Internet-Filiale sowie den Social Media-Präsenzen der Sparkasse Bottrop über die Aktion, die eingereichten Wünsche sowie die Gewinner zu berichten bzw. berichten zu lassen.

Die Sparkasse Bottrop beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Bottrop verwiesen.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).